Personaldienstleister aufgepasst!
Ab sofort prüft die Bundesagentur für Arbeit Personaldienstleister häufiger.
Laut unseren Informationen hat Anfang Juli die BA ihre fachlichen Weisungen zum AÜG angepasst.
Der bisherige Prüfrhythmus von 5 Jahren wird auf „möglichst 3, spätestens 5 Jahre“ verdichtet – bei jeder Betriebsprüfung fallen mindestens ca. 1.665 € Gebühren an, ganz zu schweigen vom internen Aufwand für Nachweise und Dokumentation.
Gleichzeitig gilt seit 1. Juli eine neue Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (14,96 €/Std., ab September 15,33 €).
Für Personaldienstleister heißt das konkret:
→ Unterlagen müssen schneller griffbereit sein
→ Tarifliche Einordnung muss lückenlos nachvollziehbar sein
→ Was auf dem Papier steht, muss mit der gelebten Praxis übereinstimmen
Wer sauber arbeitet, hat bei einer Prüfung nichts zu befürchten – aber „sauber“ heißt jetzt: nicht erst reagieren, wenn die Prüfung ansteht, sondern jederzeit prüfungsfest sein.
Genau dafür haben wir übrigens GenialZeit entwickelt: damit Dokumentation und Tarifeinordnung nicht erst unter Zeitdruck entstehen, sondern laufend aktuell sind.“]
Wie bereitet ihr euch als Personaldienstleister aktuell auf Betriebsprüfungen vor – reaktiv oder laufend?