Einwurfeinschreiben als Zugangsnachweis

Das BAG hat aufgerÀumt

Ein Klassiker der HR-Praxis wackelt: Das BAG hat entschieden, dass das digitale Einwurfeinschreiben der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis mehr fĂŒr den Zugang eines Schreibens liefert (Urteil v. 7.5.2026, Az. 2 AZR 184/25).

Der Grund: Der Zusteller scannt beim digitalisierten Verfahren nur noch einen Barcode am Zustellort – ohne Adresse und Uhrzeit des tatsĂ€chlichen Einwurfs zu dokumentieren. Das belegt Anwesenheit, nicht Zustellung.

Im entschiedenen Fall ging es um eine BEM-Einladung: Der Arbeitnehmer bestritt den Erhalt, der Arbeitgeber konnte den Zugang nicht beweisen – selbst der Zusteller als Zeuge half nicht weiter. Die Folge: Die spĂ€tere krankheitsbedingte KĂŒndigung war sozial ungerechtfertigt.

Betrifft nicht nur KĂŒndigungen, sondern jede zugangsbedĂŒrftige ErklĂ€rung – Abmahnung, BEM-Einladung, Fristsetzung. Im Streitfall trĂ€gt der Arbeitgeber die volle Beweislast.

Ist bei Ihnen dokumentiert, wie Zustellungen im Zweifel belegt werden?

Quelle: https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/bag-2AZR18425-arbeitsrecht-kuendigungsschutzklage-einwurf-einschreiben-zustellung-anscheinsbeweis-2026-07-10

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