BA prüft häufiger

Personaldienstleister aufgepasst!

Ab sofort prüft die Bundesagentur für Arbeit Personaldienstleister häufiger.

Laut unseren Informationen hat Anfang Juli die BA ihre fachlichen Weisungen zum AÜG angepasst.
Der bisherige Prüfrhythmus von 5 Jahren wird auf „möglichst 3, spätestens 5 Jahre“ verdichtet – bei jeder Betriebsprüfung fallen mindestens ca. 1.665 € Gebühren an, ganz zu schweigen vom internen Aufwand für Nachweise und Dokumentation.

Gleichzeitig gilt seit 1. Juli eine neue Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (14,96 €/Std., ab September 15,33 €).

Für Personaldienstleister heißt das konkret:
→ Unterlagen müssen schneller griffbereit sein
→ Tarifliche Einordnung muss lückenlos nachvollziehbar sein
→ Was auf dem Papier steht, muss mit der gelebten Praxis übereinstimmen

Wer sauber arbeitet, hat bei einer Prüfung nichts zu befürchten – aber „sauber“ heißt jetzt: nicht erst reagieren, wenn die Prüfung ansteht, sondern jederzeit prüfungsfest sein.

Genau dafür haben wir übrigens GenialZeit entwickelt: damit Dokumentation und Tarifeinordnung nicht erst unter Zeitdruck entstehen, sondern laufend aktuell sind.“]

Wie bereitet ihr euch als Personaldienstleister aktuell auf Betriebsprüfungen vor – reaktiv oder laufend?

← Zurück zur Übersicht