Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 gilt eine klare Grenze: Leiharbeitnehmer dürfen maximal 18 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Entleiher eingesetzt werden. Diese Regelung hat die Branche nachhaltig verändert und erfordert ein durchdachtes Einsatzmanagement.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Bei konkreten rechtlichen Fragestellungen empfiehlt es sich, eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Die gesetzliche Grundlage verstehen
Das AÜG legt in § 1 Absatz 1b fest, dass der Verleiher denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen darf. Dabei werden Einsatzzeiten bei demselben Entleiher zusammengerechnet, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen.
Wichtig zu wissen: Die Frist beginnt erst nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten und einem Tag von vorne zu laufen. Eine kurze Pause von wenigen Wochen reicht also nicht aus, um die Uhr zurückzusetzen.
Ausnahmen durch Tarifverträge
Der Gesetzgeber hat Spielraum gelassen: Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann die maximale Überlassungsdauer abweichend geregelt werden. In einigen Branchen wurden dadurch längere Einsatzzeiten ermöglicht. Personaldienstleister sollten daher prüfen:
- Welche Tarifverträge gelten beim Kundenbetrieb?
- Gibt es branchenspezifische Öffnungsklauseln?
- Wurden Betriebsvereinbarungen auf Basis tariflicher Öffnungen geschlossen?
Praktische Konsequenzen bei Überschreitung
Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, drohen ernsthafte Folgen. Das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer gilt kraft Gesetzes als unwirksam. Stattdessen entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher.
Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung kann im Wiederholungsfall ebenfalls gefährdet sein.
So behalten Sie den Überblick
Ein professionelles Einsatzmanagement ist unverzichtbar geworden. Folgende Maßnahmen helfen dabei:
- Automatische Überwachung der Einsatzzeiten pro Mitarbeiter und Kunde
- Frühwarnsysteme, die rechtzeitig vor Ablauf der Frist informieren
- Dokumentation aller Unterbrechungen mit exakten Zeiträumen
- Regelmäßige Prüfung tariflicher Sonderregelungen
Fazit
Die 18-Monats-Regel erfordert von Personaldienstleistern ein aktives Fristenmanagement. Wer seine Einsatzzeiten im Blick behält und die tariflichen Möglichkeiten kennt, kann rechtssicher arbeiten und böse Überraschungen vermeiden. Eine moderne Softwarelösung, die Überlassungszeiten automatisch trackt und Warnungen ausgibt, ist dabei keine Kür mehr – sondern Pflicht.
Branchensoftware hilft
In der Praxis sind die maximalen Überlassungsdauern schnell schwierig zu überblicken. Da die Konsequenzen bei Nichteinhaltung doch sehr unangenehm sind empfiehlt sich der Einsatz von speziellen Software Lösungen für die Zeitarbeitsbranche. GenialZeit (www.genialzeit.de) ist eine geniale Lösung genau für diese Aufgabenstellung.